Verwaltungsrecht

Durch Ausbildung und Praxis hat RA Hennig vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungsrechtes erworben. Kompetente Beratung bietet Ihnen RA Hennig insbesondere auf dem Gebiet

• des öffentlichen Baurechts, d.h. bei Auseinandersetzungen mit der Baubehörde,

• des Raumordnungsrechts,

• des Gewerberechts,

• des Gaststättenrechts,

• des allgemeinen Ordnungsrechts,

• des Enteignungsrechts.