Durch Ausbildung und Praxis hat RA Hennig vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungsrechtes erworben. Kompetente Beratung bietet Ihnen RA Hennig insbesondere auf dem Gebiet
• des öffentlichen Baurechts, d.h. bei Auseinandersetzungen mit der Baubehörde,
• des Raumordnungsrechts,
• des Gewerberechts,
• des Gaststättenrechts,
• des allgemeinen Ordnungsrechts,
• des Enteignungsrechts.