Rechtsanwalt

Heribert Hennig

RA Hennig bietet rechtliche Beratung und Prozessvertretung auf allen Rechtsgebieten an. Besondere Kompetenz hat sich RA Hennig auf den folgenden Rechtsgebieten erarbeitet:

• Bau- und Architektenrecht,

• Miet- und Wohnungseigentumsrecht,

• Verwaltungsrecht,

• Erbrecht.

RA Hennig studierte von 1996 bis 2000 an der Humboldt-Universität zu Berlin Rechtswissenschaften, leistete bis Mai 2004 den Vorbereitungsdienst am Kammergericht Berlin ab und ist seit Juli 2004 als Rechtsanwalt zugelassen. Wie bei jedem in Deutschland zugelassenem Rechtsanwa(e)lt/in, erstreckt sich die Zulassung auf alle deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichte, sowie auf die Fachgerichte. Nachdem RA Hennig reichliche Erfahrungen auf den oben genanten Rechtsgebieten u.a. bei den Rechtsanwälten Baker&McKenzie, den Rechtsanwälten De Witt Müller-Wrede und der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gesammelt hat, eröffnete RA Hennig seine erste Kanzlei im September 2004. Nach erfolgreicher Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht im Sommer 2005 bemüht sich RA Hennig um die Zulassung als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Daher werden Mandate aus diesem Themenbereich bevorzugt angenommen.